Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen
Für wen ist die Versicherung?
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Wo gilt die Versicherung?
Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? |
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? |
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? |
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Schadenbeispiele: |
Die üblichen Lebensbereiche sind:
Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung
--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung
Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung
Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung