Tierhalter-
haftpflichtversicherung

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen

Für wen ist die Versicherung?
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.


Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.





Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind
- Mietsachschäden
- Tierhüterrisiko
- Flurschäden

Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
- Welpen

Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
- Fohlen
- Deckschäden
- private Kutschfahrten
- Reitbeteiligungen
- unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

- Vorsatz
- Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
- Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
- Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!




Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten - bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit - werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.




Schadenbeispiele:
SPAZIERGANG
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.

PFERD SCHLÄGT AUS
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

 



Haftpflichtversicherungs- Sparten

Die üblichen Lebensbereiche sind:

Als Privatperson und Familie

Privathaftpflichtversicherung

mehr

Als Tierhalter
(Hund, Pferd)

Tierhalterhaftpflichtversicherung

mehr

Als Bauherr

Bauherrenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Haus- und Grundbesitzer

Haus und Grundbesitzer-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Gewerbetreibender oder Landwirt

Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung

--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung

mehr

Als Angehöriger freier Berufe (Arzt, Architekt, Steuerberater, Anwalt usw.

Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Drohnenpilot

Drohnenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Organ einer Juristischen Person - z.B.Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglied einer Genossenschaft oder eines Vereins

Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung

mehr

Für Jäger

Jagdhaftpflichtversicherung

mehr

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