Berufs- und Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?


Für wen ist die Versicherung?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

- Auskünfte erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln
- Beurkunden
- Gutachten erstellen
- Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können. Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

- Rechtsanwälte
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Versicherungsvermittler

Was ist versichert?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- unrichtige Auskünfte
- falsche Prozeßführung
- unwirksame Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

- Fristversäumnisse - unvollständige Auskünfte - unterlassene Beantragungen - Nichtweiterleitungen Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.




Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Schadenbeispiele:
FAHRLÄSSIGER STEUERBERATER
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

BRIEF NICHT EINGEWORFEN
Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie Ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und lies das Schreiben noch drei Tage in Ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

 



Haftpflichtversicherungs- Sparten

Die üblichen Lebensbereiche sind:

Als Privatperson und Familie

Privathaftpflichtversicherung

mehr

Als Tierhalter
(Hund, Pferd)

Tierhalterhaftpflichtversicherung

mehr

Als Bauherr

Bauherrenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Haus- und Grundbesitzer

Haus und Grundbesitzer-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Gewerbetreibender oder Landwirt

Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung

--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung

mehr

Als Angehöriger freier Berufe (Arzt, Architekt, Steuerberater, Anwalt usw.

Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Drohnenpilot

Drohnenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Organ einer Juristischen Person - z.B.Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglied einer Genossenschaft oder eines Vereins

Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung

mehr

Für Jäger

Jagdhaftpflichtversicherung

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