Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse im Ausland, gelten spezielle Bedingungen.
|
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? |
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
|
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
|
|
|
Schadenbeispiele: |
Die üblichen Lebensbereiche sind:
Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung
--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung
Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung
Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung