Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat oder haben soll. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages.
Versicherter Personenkreis:
- Versicherungsnehmer selbst
- Ehegatte (oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft)
- Kinder – in der Regel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung, sofern unverheiratet und in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern.
- Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (während ihrer Tätigkeit für den VN) |
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Gefälligkeitsschäden (in guten Deckungskonzepten mitversichert!
- Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes (in guten Deckungskonzepten mitversichert)
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen (in guten Deckungskonzepten bis zu gewissen Schadenssummen mitversichert)
- Verlust von Schlüsseln (in guten Deckungskonzepten mitversichert) |
Sonderfall Glasbruch
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen. |
Schadenbeispiele:
ZIGARETTE
Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 Euro geschätzt.
ANERKENNUNG
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 Euro geschätzt.
VORBEI
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 Euro geschätzt.
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Haftpflichtversicherungs- Sparten
Die üblichen Lebensbereiche sind: