Bauherren-
haftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Für wen ist die Versicherung?
Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.


Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das entstehende Gebäude mitversichert.
Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.



Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Veränderung des Grundwasserspiegels
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen



Schadenbeispiele:

NAGEL
Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte wurde für 4 Wochen krankgeschrieben – der Arbeitgeber forderte die Lohnfortzahlungskosten, die Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Schadenhöhe beläuft sich auf ca. 4.500 Euro.

KEINE CHANCE
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

 



Haftpflichtversicherungs- Sparten

Die üblichen Lebensbereiche sind:

Als Privatperson und Familie

Privathaftpflichtversicherung

mehr

Als Tierhalter
(Hund, Pferd)

Tierhalterhaftpflichtversicherung

mehr

Als Bauherr

Bauherrenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Haus- und Grundbesitzer

Haus und Grundbesitzer-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Gewerbetreibender oder Landwirt

Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung

--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung

mehr

Als Angehöriger freier Berufe (Arzt, Architekt, Steuerberater, Anwalt usw.

Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Drohnenpilot

Drohnenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Organ einer Juristischen Person - z.B.Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglied einer Genossenschaft oder eines Vereins

Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung

mehr

Für Jäger

Jagdhaftpflichtversicherung

mehr

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