Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle:
Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Eigentümergemeinschaften
Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.
Wo gilt die Versicherung?
Sie gilt auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Gebäude oder Grundstück.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? |
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? |
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Schadenbeispiele:
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Die üblichen Lebensbereiche sind:
Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung
--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung
Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung
Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung