Drohnen-
haftpflichtversicherung

In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Seit der Drohnen-Verordnung ist das Regelwerk definiert. Es legt klare Regeln fest, wo und wie man Drohnen fliegen lassen darf. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. Seit dem 1. Oktober ist die neue Drohnen-Verordnung aktiv, die noch detaillierter bestimmt, welche Pflichten der Pilot einhalten muss. Zu achten ist auch auf die Plakette auf der Drohne - sie muss brandsicher sein. Für die Nutzung der Drohne auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist sicherzustellen, dass die Drohne nicht außer Sichtweite geflogen wird.

Sofern eine Drohne GEWERBLICH eingesetzt wird, ist ein gesonderter Versicherungsschutz erforderlich!


Kennzeichnungspflicht

Drohnen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen, dürfen in Deutschland ohne Erlaubnispflicht gesteuert werden.
Man benötigt dafür eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse, der gut sichtbar an der Drohne befestigt sein muss (Kennzeichnungspflicht). 

Kenntnisnachweis

Bei Drohnen ab zwei Kilogramm müssen Piloten einen Drohnenführerschein haben (Kenntnisnachweis). Das kann eine gültige Pilotenlizenz sein oder eine Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Um dort eine Prüfung ablegen zu können, ist das Mindestalter bei 16 Jahren. Für den Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Erlaubnispflicht

Bei schweren Drohnen ab 5 kg muss der Pilot eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorlegen können (Erlaubnispflicht).

Flugverbotszonen

Für Drohnen gibt es einige Flugverbotszonen. Unter anderem über Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten darf mit einer Drohne nicht geflogen werden. Auch über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.

Unbemannte Flugobjekte dürfen außerdem nicht über Wohngrundstücken geflogen werden, wenn keine Einwilligung vom Grundstückseigentümer vorliegt. Dort sind auch Drohnen, die mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet sind, nicht erlaubt.

Außerdem ist zu beachten, dass Drohnen ab 100 m Flughöhe nur mit einer behördlichen Ausnahmeerlaubnis fliegen dürfen!




Achtung:
In dem von uns angebotenen Privathaftpflichtversicherungstarif „Premium“ ist das (private) Fliegen von Drohnen bis 2 KG Fluggewicht mitversichert, wenn alle für den Betrieb zu erfüllenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen beachtet werden, mitversichert!

Über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren sie sich hier Download von https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

(Quelle:BMVI)

 




Haftpflichtversicherungs- Sparten

Die üblichen Lebensbereiche sind:

Als Privatperson und Familie

Privathaftpflichtversicherung

mehr

Als Tierhalter
(Hund, Pferd)

Tierhalterhaftpflichtversicherung

mehr

Als Bauherr

Bauherrenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Haus- und Grundbesitzer

Haus und Grundbesitzer-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Gewerbetreibender oder Landwirt

Betriebs- und Produkt-
haftpflichtversicherung

--ggf. Umwelthaftpflichtversicherung

mehr

Als Angehöriger freier Berufe (Arzt, Architekt, Steuerberater, Anwalt usw.

Berufs- und
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung

mehr

Als Drohnenpilot

Drohnenhaftpflichtversicherung

mehr

Als Organ einer Juristischen Person - z.B.Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglied einer Genossenschaft oder eines Vereins

Manager-Haftpflichtversicherung
D&O-Versicherung

mehr

Für Jäger

Jagdhaftpflichtversicherung

mehr

Kontakt

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe! Bitte kontaktieren Sie Uns!

Anschrift

mk secur Versicherungsmakler AG
Am Stillbach 14A
84186 Vilsheim



Bürozeiten

Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14.30 Uhr

Kontakt

Tel.: 08706 - 94 78 - 0
Fax.: 08706 - 94 78 -
29
E-Mail: info@mkvm.de